Veloweg Freiestrasse ungenügend

Der Veloweg an der Freiestrasse weist seit Jahren verschieden Mängel und Defizite:

- Regelung der Kreuzungen unklar: https://www.bikeable.ch/spots/9744
- Veloampel nicht automatisiert oder zu kurze Grünphase: https://www.bikeable.ch/spots/12195 und https://www.bikeable.ch/spots/3966
- Gefahrenstelle Schule: https://www.bikeable.ch/spots/3965
- Ständig als Parkplatz missbraucht (siehe Bilder)
- Mit Baustellenschilder verstellt: https://www.bikeable.ch/spots/8000
- Keine öffentliche Velostellplätze an vielen Bereichen (dafür überall blaue Parkplätze)
- und und und: https://www.bikeable.ch/spots/4749, https://www.bikeable.ch/spots/3253, https://www.bikeable.ch/spots/10324

Liebe Stadt, in welchem Jahrhundert kann man damit rechnen, dass die Situation sich dort endlich verbessern wird?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Erstellt am: 30.4.2025

Kategorien

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Organisationen

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samuvelo

30.4.2025

Nomen est omen: die Strasse muss frei sein
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Stadt Zürich

Verifiziert

30.4.2025

Wir sind einigermassen zuversichtlich, dass wir das noch im 21. Jahrhundert hinkriegen. Vorausgesetzt natürlich, das die Rechtsmittelverfahren gegen die VVR rechtzeitig abgeschlossen sind und im Sinne der Planung entschieden wird.
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simulant

30.4.2025

Soll ja eine VVR werden - aber hier wie überall gab es Einsprachen und das Projekt ist blockiert.

Was ich mich frage: Was geht in den Köpfen der Stadt vor, bei all den durch Einsprachen blockierten Projekten? Dass es Einsprachen gibt, war zu erwarten und das Recht, Einsprachen zu machen soll ja nicht angezweifelt werden. Aber lässt sich bei den VVR nicht mehr aufs Gas drücken? Projekte schneller lancieren, 13er und 16er Ausschreibungen zügiger folgen lassen, vor dem Statthalteramt und den Gerichten auf rasche Präzedenzfälle hin arbeiten? Bei dem derzeitigen Tempo tauchen dann noch abstruse Einzelinitiativen beim Kantons- und Regierungsrat auf, man lässt der Minderheit von Autöli-Usern in den Quartieren ewig Zeit, sich zu organisieren und der demokratisch legitimierte Auftrag, bis 2030 für ein ordentliches VVR Netz zu sorgen wird zunehmend schulterzuckend unrealistisch. Und währenddessen werden auch kleine Verbesserungen an den zukünftigen VVR nicht gemacht, weil "da gibt es ja ein VVR Projekt, das leider blockiert ist."

Bei allen Umständen: Das hat auch was von Arbeitsverweigerung bei der Stadt.
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Stadt Zürich

Verifiziert

7.5.2025

Bei den VVR wird schon längst ein beschleunigtes Verfahren angewandt. So werden bauliche Anpassungen in einem ersten Schritt weitgehend vermieden, so dass auf eine Auflage gemäss §13 verzichtet werden kann.
Die Einspracheverfahren zügiger durchzuführen ist nur bedingt möglich. Einerseits sind die Rechtsmittelverfahren nun mal so, wie sie gesetzlich vorgegeben sind. Andererseits hat die Stadtverwaltung gar keine Möglichkeiten, irgendwas zu beschleunigen oder zu ändern (was definitiv gut ist, siehe zurzeit andernorts auf der Welt).
Und nicht zuletzt wäre es super schlecht, wenn die Stadt in einem Rechtsmittelverfahren z.B. vor Verwaltungsgericht unterliegen würde, weil nicht sauber und schlüssig argumentiert wurde.
Präzedenzfälle gibt es unterdessen reichlich, siehe Saatlenstrasse, Sihlquai, VVR Höngg, Scheuchzerstrasse, Hardstrasse, um nur einige zu nennen. Abschrecken lässt sich die Gegnerschaft davon bisher offensichtlich nicht.

Und last, but definitely not least: Genau den Leuten, die an den VVR arbeiten und das mit Nachdruck und meist auch viel Herzblut tun, Arbeitsverweigerung vorzuwerfen, ist vielleicht nicht wahnsinnig zielführend.
Bearbeitet: 07.05.2025, 08:17:45
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simulant

7.5.2025

Danke für die Ausführungen - das bringt etwas Licht in das Dunkel der Prozesse.

Fair enough - Die Arbeitsverweigerung orte ich auch nicht bei den Menschen bei der Stadt, die konkret (und bestimmt mit Engagement) an den Projekten arbeiten, sondern bei den Departementsvorsteherinnnen und Amtsleiter*innen - der Umgang mit den Zuständen auf der ersten VVR vom ersten Tag an ist zum Beispiel unerträglich; es geht irre viel Zeit ins Land, die nun mal nicht an rechtlich notwendigen und meist sinnvollen Verfahren hängt. Und in der Kommunikation zeugt beispielsweise das Statement von Karin Rykart hier auf bikeable auch nicht gerade von grossem Bewusstsein, dass es in der Stadt bezüglich Velotauglichkeit wirklich brennt und die Zeit davonläuft.

Was ich aber wirklich vermisse, ist etwas mehr Transparenz in den Abläufen - auf der VVR Website steht bei jedem einzelnen Projekt, dass es derzeit blockiert und die Umsetzung in den Sternen sei und bei Nachfragen kommt meist nur Schulterzucken und die Angabe, dass es unmöglich sei, Prognosen zu machen.
Nun: Genaue Prognosen erwartet niemand - aber wäre es nicht möglich, zumindest eine Tabelle zu den einzelnen VVR zu erstellen mit Angaben dazu, wann genau die Auflagen 13 und 16/17 gemacht wurden/werden, wer Einsprachen gemacht hat, bei welcher Stelle/Instanz diese liegen und ev. was diese Stellen für einen ungefähren Bearbeitungszeitraum erwarten lassen?
Wenn der Auftrag der Bevölkerung, bis 2030 das VVR Netz umzusetzen schon nicht erfüllt (oder zumindest immer unrealistischer) wird, wäre eine glasklare Einsicht in die bremsenden Vorgänge hilfreich und könnte medial und politisch besser begleitet werden. So ist es aber eine frustrierende Blackbox, mit der niemandem gedient ist.
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mikhd002

7.5.2025

@simulant dem kann ich nur zustimmen. Diese Intransparent macht es enorm schwierig politischen Druck aufzubauen, um den Prozess zu beschleunigen.

@Stadt Zürich Alles nachvollziehbar. Dennoch liesse sich aus meiner Sicht einiges mehr aus den temporären Verkekehrsvorschriften herausholen. Einerseits wo solche aufgrund anderer Baustellen schon vorhanden sind, gäbe es oft einfache Möglichkeiten die Veloführung zu verbessern oder vorläufig vom Anfang an den künftigen Endzustand herzustellen. Stattdessen sind Baustellen oft ein Murks, wo das Velofahren weniger sicher wird, weil ans Velo einfach nicht gedacht wird und es bestenfalls irgendwo am Ende eingepfutscht wird. Zum Beispiel wenn ein Spurabbau zugunsten eines Velostreifens geplant ist, weshalb kann man diesen nicht bereits am Anfang der Bauarbeiten markieren, statt 1-3 Jahre bis zur Fertigstellung zu warten? Da gäbe es viel Luft nach oben, ohne Rechtsmittelverfahren, oder falls es solche gibt, wenigstens ohne aufschiebender Wirkung.

Zweitens gibt es zahlreiche Stellen, die als Gefahrenstellen eingestuft sind oder wo Unfälle schon passiert sind, welche sich mit einfachen Markierungen oder Poller entschärfen lassen würden. Wo dies nachgewiesen werden kann und wo der heutige Stand die heutigen Normen stark missachtet, sehe ich nicht wieso man als dringende Massnahme diese Anpassungen gleichzeitig temporär und permanent verfügen kann und die aufschiebende Wirkung von Neubeurteilungdbegehren entziehen kann - insbesondere wo die Massnahmen im zweifelsfall einfach rückgängig gemacht werden könnten.

Als letztes und schwierigstes - ich denke die meisten hier wurden sich die Möglichkeit wünschen, wie in Paris schnelle und radikale Massnahmen unbürokratisch auszuprobieren und laufend (wirklich von heute auf morgen) Anpassungen vornehmen zu können, bis ein optimales Ergebnis gefunden wird und baulich dauerhaft umgesetzt werden kann. Auf Verwaltungsstufe kann man vermutlich nicht so viel machen, aber auf politischer Ebene sind in dieser Hinsicht rechtliche Anpassungen gefragt, welche ein solches Vorgehen ermöglichen würden. Dafür braucht es aber genau die von Similant gewünschte Transparenz, wo es bei den Rechtsmittelverfahren bei welchen Projekten klemmt.
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