Velostreife vor Letzigrund rücksichtslos blockiert
pinkisdead , 28.5.2025
pinkisdead , 28.5.2025
Liebe Stadt,
ist es zulässig, dass auf der Hedernstrasse vor dem Letzigrund-Stadion die Einlass-Infrastruktur für ein Konzert – das erst am Folgetag stattfindet – direkt auf dem Velostreifen errichtet wurde? Und vor allem: Ist das rechtlich überhaupt erlaubt?
Da es sich um ein Doppelkonzert am 29. und 31. handelt, wird der Velostreifen also mindestens vier Tage blockiert sein – nur wegen einer Veranstaltung?
Darf ein kleiner Laden ebenfalls Teile des öffentlichen Strassennetzes für mehrere Tage sperren?
Und zuletzt: Ist es wirklich in Ordnung, dass keinerlei Warnsignalisation angebracht ist, die auf Hindernisse auf dem Velostreifen hinweist?
Erstellt am: 28.5.2025
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KoexistenzHindernisSignalisation
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charming
2.6.2025