Unglückliche Signalisation auf. Veloroute 5, 34
vogtadi , 6.7.2025
Die Velorouten 5 und 34 wurden vor Jahren auf den Weiherweg verlegt. Dieser Abschnitt wird neben Velofahrenden Schulkindern, Ausflüglern auch von Familien mit Kindern begangen.
Die Signalisation führt Ausflügler direkt ins Nadelöhr. Gleichzeitig ist ein 3 Zackiges Verbotsschild angebracht. Seit 1. Juli 2025 heisst das Mofa Fahrverbot, dass hier eBikes mit gelben Nummern verboten sind (davor treten mit ausgeschalteten Motor gestattet)
Da Ausflügler auch mit diesen schnellen eBikes unterwegs sind werden diese hier regelrecht in eine „Falle“ gelotst.
Es ist zu überlegen die Routen 5 und 34 wieder via Kehlstrasse und Dättwilerstrssse zu führen oder die Berechtigung (Verbote) anzupassen. Die Routenführung via Kehlstrasse und Dättwilerstrssse bestand vor ca 2010, wurde dann aufgrund von zwischenzeitlich abgeschlossenen Bauarbeiten verlegt.
Erstellt am: 6.7.2025
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quark21
7.7.2025
lezurex
7.7.2025
Meine Gemeinde habe ich darauf hingewiesen, die waren da auch sehr hilfreich, muss ich sagen. Allerdings müssen (zumindest bei uns) neue Signalisationen jeweils bei der Kantonspolizei beantragt werden und die beurteilt das dann etc. Da hat die Kapo wirklich gesagt: "Es stellt sich dabei die grundsätzliche Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, Mofas zu verbieten, gleichzeitig aber schnelle E-Bikes zuzulassen." Sprich: Bei der Polizei ist das E-Bike irgendwie noch nicht so ganz in den Köpfen angekommen. Jedenfalls wird der Gemeinderat das bei der nächsten Sitzung behandeln, wahrscheinlich läuft es dann auf ein zweiteiliges Verbot raus (was ich ehrlich gesagt auch eleganter fände).
Auch bei meiner Nachbarsgemeinde habe ich auf ein paar dieser Stellen hingewiesen. Dort war das Interesse nicht sehr gross und meine Anfrage wurde in zwei Sätzen zurückgewiesen, da angeblich die gesetzliche Grundlage fehle (ich habe dies bereits vor Inkrafttreten geschrieben, aber explizit auf den 1. Juli hingewiesen). Erst nach nochmaligem Nachhaken haben sie dann richtig geantwortet. Dort hiess es dann, man müsse das erst mit folgenden Stellen abklären bzw. es gibt folgende Anforderungen: Gemeinderat, Verfügung des Kantons, Pro Velo Zürich, kantonale Fachstelle, Kantonspolizei, Gespräche mit umliegenden Gemeinden. Kurz: Ein ellenlanger Rattenschwanz an irgendwelchen Stellen, nur um ein Zusatztäfelchen zu montieren. Es ist unglaublich. Ich wünschte, die hätten all diese Stellen bei ihren sonstigen Projekten in der Vergangenheit so grosszügig miteinbezogen :D
Der Kantonalen Fachstelle Veloverkehr Zürich ist das Problem mit den Mofaverboten jedenfalls bewusst, zum Beispiel weisen sie auch in ihrem Baustellen-Leitfaden darauf hin, dass solche Verbote zu vermeiden sind. Das Bewusstsein ist da, aber die Fachstelle hat für die Gemeinden halt nur eine beratende Funktion und weist nicht aktiv auf solche Details hin.
Wenn den Autoverkehr durch "schnelle" Ebikes ersetzen wollen, sollten wir diese möglichst wenig behindern. Konsenquenterweise würde das heissen, dass bei den tausenden solcher Tafeln hinterfragt werden müsste ob da Mofaverbot wirklich noch sinnvoll ist und wenn ja ob es eine Zusatztafel "E-Bike gestattet" ergänzt werden soll.
Ich frage mich, ob das schweizweit jemand sturkturiert macht. Weiss jemand ob da jemand (Verbände, Kantone, Gemeinden...) dran ist?