
Wir haben schlechte Nachrichten: Falls irgendwer irgendwann irgendwo mal kommuniziert hat, auf Velovorzugsrouten könne man ohne Stopp und immer vortrittsberechtigt von Zollikon nach Schlieren velofahren, dann war das komplett falsch.
Velovorzugsrouten werden unter anderem unterbrochen von respektive sind vortrittsbelastet gegenüber
- übergeordneten Strassen (z.B. die Kreuzstrasse)
- jedem Tramgleis, weil das Tram grundsätzlich immer Vortritt hat
- in Einzelfällen sogar von anderen Velovorzugsrouten (siehe Milchbuck-/Scheuchzerstrasse.)
- ganz streng genommen sogar von jedem Fussgängerstreifen, sofern sich auf diesem ein*e Fussgänger*in befindet oder Anstalten macht, ihn zu betreten.
Hier an der Kreuzstrasse ist die VVR nicht unterbrochen, weil die Stadt Velos und Velofahrende so abgrundtief hasst oder weil sie den Autoverkehr so sehr liebt, sondern weil es schlicht und einfach Gesetz ist. Eine Veloroute auf einer Erschliessungsstrasse (hier die Mühlebachstrasse) kann und darf nicht vortrittsberechtigt über eine kantonal klassierte Strasse (hier die als Hauptverbindungsstrasse HVS klassierte Kreuzstrasse) geführt werden.
Das. Ist. Nicht. Möglich.
PS: Hier tatsächlich zu Stoppen ist nicht grundsätzlich blöd. Wir registrieren recht viele Unfälle wegen Vortrittsmissachtung durch Velofahrende. War sogar mal ein Velounfallherd.
PPS: Hier wird sich demnächst einiges zum Positiven ändern.
Stadt Zürich
23.9.2025
hajdeni
8.10.2025