Markierung fehlt
Für die Autofahrer ist nicht erkennbar am Boden, dass auch Velofahrer die Fahrbahn querren dürfen (Velos sind auf dem Troittoir erlaubt)
Dies führt zu Kopfschütteln bei Autofahrern
Am Boden und an Fussgänger-Tafel signalisieren, dass mit dem Fahrrad gequerrt werden darf.
Kanton Zug
19.11.2025