Zürifäscht: grosszügiges Velofahrverbot - Autos mit Bewilligung dürfen...

Am Zürifäscht bzw. schon am Donnerstag oder Freitag Vormittag waren die Verbotstafeln grossräumig und grosszügig ums Festgelände angebracht. Da fuhr ich kilometerweise illegal zwischen Stockerstrasse/Gartenstrasse bis zur Kreuzstrasse/Mühlebachstrasse - oder hätte ich sollen über den Bucheggplatz oder so kehren gehen müssen, damit ich von dort bis ins Seefeld komme?

Dasselbe habe ich bereits das Wochenende davor erlebt, als die Geleise in Selnau erneuert wurden (Brandschenkestrasse bis Ende Stauffacherbrücke).
Auch damals war alles grossräumigst als Allgemeines Fahrverbot ausgezeichnet - auch für Velos, obwohl die Fahrverbote für Velos z.B. in die Kasernenstrasse (weit weg von den erneuerten Geleisen) absolut widersinnig waren - ich kam vom Stauffacherquai her und wollte in die Müllerstrasse abbiegen, was nicht möglich war.
Und der am Ende der Stauffacherbrücke stationierte "Gorilla" einer privaten Sicherheitsagentur benahm sich absolut widerlich gegenüber Velofahrenden, wenn sie über den Zebrastreifen fahren wollten...

Da muss sich was ändern!
Nur weil wenige Autos lange Staus produzieren können, dürfen Velofahrende nicht schikaniert und in die Illegalität vertrieben werden bei Festen und Strassenerneuerungen mit räumlich grosszüigen Sperren.

Wie wärs mit "Velos gestattet, bei Festbetrieb stossen" an Festen und "Velos gestattet" bei infolge autostaugefahr gesperrten Strassen?


P.S.
Auf dem Bild unterhalb des Fahrverbots steht, mit Bewilligung L gestattet.

Erstellt am: 18.7.2019

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Die Velos werden halt immer noch nicht mitgedacht bei der Planung. Die denken sich wegen den 2 - 3 verückten die das Velo nutzen drucken wir doch kein separates Schild. Dieses Verhalten sieht man vorallem im Kanton Zürich bei Baustellen sehr oft. Auch auf den ofiziellen Velorouten...