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Velofahrverbot verhindert Zufahrt zu Badeplätzen

Das Velofahrverbot verhindert die Zufahrt zu den schönen Badeplätzen am Lorzenufer. Das Verbot ist an dieser Stelle unangebracht und unnötig. Bis zur Feuerstelle am Waldrand führt eine breite Kiesstrasse, die von der Dimension her breiter ist als die Freizeitroute entlang der Lorze von Baar nach Zug! Gerade mit Kindern im Veloanhängern wäre es praktisch zufahren zu können. Einen Veloabstellplatz in der Nähe gibt es nämlich nicht.

Durch das Verbot haben Spaziergänger das Gefühl sie müssten sich als Polizisten aufführen wenn man trotzdem, mit Rücksicht, zum Badeplatz fährt.

Das Infoschild zu den Bikerouten im Wald darunter ist zudem fehl platziert und falsch. Auf dem entsprechenden Wegstück hat es 400m weit gar keinen Wald!!

Erstellt am: 28.6.2026

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Verbot?!

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