Rote Farbe würde helfen

Kann man hier rot einfärben? Hier ist ein Zweirichtungsradweg mit den üblichen Manko‘s. Zudem fahren hier einige Autos vom „im Holzerhurd“ direkt zum Fahrbahnrand der Furttalstrasse, was sogar Google Maps weiss.

Nachtrag: und ev. das Signal Radfahrer 1.32 aufstellen.

Erstellt am: 20.4.2022

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An der Badenerstrasse zwischen Kappeli und Frehofstrasse stadtauswärts sind bei solchen Einfahrten gross Velos auf das Trottoir gemalt.
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@Stadt Zürich Könnte die blaue Zone ein bisschen zurück gesetzt werden? Würde dann für beide Parteien (Auto, Velo) für mehr Zeit führen, da der Blickwinkel grösser ist. Siehe Bild 3 hier.
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Statt Mischzone könnte man den strassenseitigen Teil des Trottoirs ja als Velostreifen markieren, dann könnte man die Stelle ja auch rot einfärben. Wäre relativ einfach machbar, oder nicht?
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👍Würde ev. Dazu führen, dass die Mischzone weniger als Parkfläche des MIV benutzt wird
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https://bikeable.ch/entries/Pe8o3tpDpJmmpvGyx
Gleiche Situation, anderer Ort. Davon gibts sicher noch hunderte. Das Problem ist, dass die geltende Norm den Velos nichts nützt oder sie sogar gefährdet, da die geltende Norm Velos wie zu Fuss gehende behandelt. Mischzone ist definitiv keine Veloinfrastruktur. Wir können nur hoffen dass das Benzin bald so teuer wird dass die Autos von der Strasse verschwinden und die Velos deren infrastruktur nutzen können. Dann haben wir endlich eine Verkehrsführung, Signalisation und genügend breite Fahrspuren :-)
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Gemäss geltender Norm ist eine Roteinfärbung nur auf Radstreifen möglich. Hier gibt es aber keinen.
Und da die Trottoirüberfahrt bereits ein Vortrittsentzung bedeutet, dürfen auch keine zusätzlichen Haifischzähne markiert werden.
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An der Kreuzung Baumackerstrasse / Gubelhangstrasse in Oerlikon waren diese Haifischzähne anscheinend von Nöten (inkl. Tafel 1.32)
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Foto angefügt
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Es klingt jetzt vielleicht wie Korinthenkackerei, aber die zwei Situationen sind eben nicht dieselben: Beim angefügten Foto aus Oerlikon handelt es sich entweder nicht um eine Trottoirüberfahrt weil Randsteine den Strassenverlauf über das Trottoir kennzeichnen.
Oder aber die Trottoirüberfahrt ist zu lang. Dann muss auch ein Signal 1.32 verfügt, signalisiert und markiert werden. Siehe zum Beispiel die Trottoirüberfahrt von der Birmensdorferstrasse in die Morgartenstrasse.
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Mittlerweile kann ich den Unterschied sehen. Danke fürs erklären.

PS: Fürs Korinthenhacken ist inzwischen ein Pacojet oder Cutter erfunden worden. An einer fahrradfreundlichen Gesetzgebung und den entsprechenden Verordnungen und Normen arbeiten wir noch. (Zumindest in der Schweiz)
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Zudem fehlen die Haifischzähne, es ist ja kein Rechtsvortritt über das Trottoir nehme ich an?
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der Rechtsvortritt wird durch die Trottoirüberfahrt aufgehoben, soviel ich weiss. Nur beginnt m.E. Die Überfahrt zu früh
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Sie ist im mittleren Foto am rechten Rand noch knapp erkennbar. Die Kante in der Bildmitte, ist das was man sich als Velofahrende in der Stadt Zürich öfter wünscht. Für Autos ist das nix.