Wieder eine Verschlechterung der Situation
Wäre es denn nur 1 mal möglich, ein Strassenbauprojekt abzuschliessen und nachher eine Verbesserung zu haben?
Ich kann das einfach nicht verstehen!
Habe dem Tiefbauamt noch einen Vorschlag für eine noch unsicherere Variante gemacht (violetter Punkt = Hindernis) , mal schauen ob es noch umgesetzt wird.
Sorry Velo Express Team, ihr seid nicht gemeint.
Erstellt am: 23.8.2023
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Solange sich die Stadt von der Kantons-Lobby gängeln lässt wird es solche Absurditäten auf Kosten der Velofahrenden geben. Es ist doch erschreckend wie das Abstimmungs-Ergebnis missachtet wird...
Gelöschter Account
Du hast in deinem Vorschlag vergessen das Trottoir zu streichen. Das braucht es nicht. Lieber noch eine weitere Autospur. ;)
Das ist die Kröte, die wir alle zu schlucken gebeten sind, damit die Langstrasse (zwar auch nur tagsüber…) eine Velo- und Busverbindung sein darf. Es ist zwar komplett irre, aber so gewollt. Sonst hätte der Kanton das abgeschossen, wenn ich das richtig verstanden habe. Getreu dem Motto „drei Schritte vorwärts, zwei zurück“. Was für eine Deppenplanung.
Bleibt zu hoffen, dass die Langstrasse dann regelmässig und richtig geputzt wird, sodass man nicht jedes Mal einen Platten riskieren muss. Ähnlich wie nach einem Fussballmatch im Letzi (insbesondere nach dem Fanmarsch).. dort wird der grösste Dreck zwar sehr schnell weggeputzt, die fiesen Glassplitter auf dem Velostreifen gehen aber meist «vergessen».
Und dann gibt’s noch das Thema der Schneeräumung…
es bleibt auf alle Fälle spannend 😊
Und dann gibt’s noch das Thema der Schneeräumung…
es bleibt auf alle Fälle spannend 😊
Zwei enge Trottoir, null Veloinfrastruktur und zwei MIV Spuren ... so geht Stadtgestaltung im Jahr 1970 ... zum Glück sind wir nicht im 2023
Das ist jetzt ein ungerechtfertigter Angriff auf die Stadtgestalter der 1970er Jahre. Diese hätten nämlich sicher wenigstens irgendwo einen Baum gepflanzt :D
Nein ernsthaft, ich weiss, dass der Kanton eine andere Lösung nicht akzeptiert hätte, aber ich wünschte mir, dass die Stadt mal auf Konfrontation geht und vor Bundesgericht klären lässt, ob der Anti-Stau-Artikel tatsächlich jeden Lärmschutz, Umweltschutz und Sicherheitsverbesserungen für Langsamverkehr übertrumpft. Ich habe meine Zweifel.
Der Kanton übrigens auch, dort steht (oder stand mal) das folgende:
Auf der Webseite des Kantons findet sich eine «Anwendungshilfe» zu Art. 104 Abs. 2bis, datiert vom 8. März 2021. Sie liefert das passende Schlusswort: «Ein absoluter Vorrang der Kapazitätserhaltung ist nicht mit dem Bundesrecht vereinbar.»
Nein ernsthaft, ich weiss, dass der Kanton eine andere Lösung nicht akzeptiert hätte, aber ich wünschte mir, dass die Stadt mal auf Konfrontation geht und vor Bundesgericht klären lässt, ob der Anti-Stau-Artikel tatsächlich jeden Lärmschutz, Umweltschutz und Sicherheitsverbesserungen für Langsamverkehr übertrumpft. Ich habe meine Zweifel.
Der Kanton übrigens auch, dort steht (oder stand mal) das folgende:
Auf der Webseite des Kantons findet sich eine «Anwendungshilfe» zu Art. 104 Abs. 2bis, datiert vom 8. März 2021. Sie liefert das passende Schlusswort: «Ein absoluter Vorrang der Kapazitätserhaltung ist nicht mit dem Bundesrecht vereinbar.»
rduerig
28.9.2023